Die Begleithundeprüfung
Mindestalter des Hundes für Prüfungen: 12 Monate
Gefordert wird im Unterordnungsteil Fussgehen mit und ohne Leine, Sitz aus der Bewegung, Platz aus der Bewegung mit anschliessendem Abrufen. Eingefügt sind Wendungen, Tempowechsel und Anhalten. Ausserdem muss der Hund, während ein anderer Hundeführer seine Unterordnung absolviert, unangeleint in einiger Entfernung seines Hundeführers abliegen. Desweiteren wird ausserhalb des Hundeplatzes das sichere und freundliche Verhalten des Vierbeiners gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern (Radfahrer, Spaziergänger, Jogger, etc.) und anderen Hunden überprüft.
Die Begleithundeprüfung kann mit oder ohne Schuss abgelegt werden.